Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften (BG) haben als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Aufgabe die Mitarbeiter in einem Betrieb vor Arbeitsunfälle, Berufskrankeitheiten und vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Um dieser effektiv nachkommen zu können, stehen die BG den Betrieben beratend zur Seite. Des Weiteren wurde ein berufsgenossenschaftliches Regelwerk erlassen, deren Einhaltung und Umsetzung überwacht wird. 

Die berufsgenossenschaftliche Absicherung ist eine Pflichtversicherung, in der jeder Angestellte durch den Betrieb versichert werden muss. Somit  übernimmt die BG die Kosten für die anfallenden Behandlungen, wenn es doch einmal zu Arbeitsunfällen oder anerkannten Berufskrankheiten kommt.

Link zu den wichtigsten Vorschriften der BG.